Behandlungspflege
- nach § 132, 132 a Abs. 2 SGB V - Verordnung häuslicher Krankenpflege (Behandlungspflege)
Hier einige unserer Leistungen die bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege zum Tragen kommen:
Leistungsgruppe 1
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Medikamentengabe als Richten
- Medikamentengabe als Verabreichen
- s.c. Injektionen Insulin u. sonstige z.B. Heparininjektionen
- Kompressionsstrümpfe Klasse II
Leistungsgruppe 2
- i.m. Injektionen
- Inhalation
- Überprüfen, Versorgen von Drainagen
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Verabreichung von Sondennahrung PEG
Leistungsgruppe 3
- Absaugen
- Blasenspülung
- Dekubitusbehandlung
- Dermatologisches Bad
- Instillation
- Einlauf, Klistiere, Klysma
- Kompressionsverbände
- Stomabehandlung
- Stützende und stabilisierende Verbände
- Wundverbände
Leistungsgruppe 4
- Mehr als 2 Dekubitusbehandlungen
- Trachialkanülenwechsel
Leistungsgruppe 5
- Bronchialtoilette
- Infusion, i.v.
- Katheterisierung der Harnblase
- Magensonde
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
Sonstiges
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Haushaltshilfe
Viele zusätzliche Leistungen übernehmen wir zuverlässig und kompetent auf Anfrage!
Scheuen Sie sich nicht davor, uns anzurufen. Wir beraten Sie gern.
Demenzbetreuung
- Qualitätsgesicherte Betreuungsangebote für Demente
Punkte die bei den besondere Betreuungsleistungen zum Tragen kommen:
- Orientierungstraining
- Gedächtnistraining Alltagsleistungen
- Unterstützung und Planung des Tagesablaufes
- Erkennen von Alltagssituationen
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Erhalt und Förderung der Motorik
- Gespräche führen zur Aktivierung
- Behördengänge
- Spaziergang / Spielnachmittag
- Gedächtnistraining Bastelstunde
u. a. aufpassen während der Abwesenheit der Pflegeperson
Für die Beschaffung von Hilfsmitteln aller Art stehen wir unseren Patienten jederzeit gern zur Verfügung.