Pflege, Pflegeberatungen
- nach § 105 Abs. 2 SGB XI - Leistungen der Pflegeversicherung
(Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung)
- nach § 39 SGB XI (Verhinderungspflege in der Häuslichkeit des Patienten),
bei Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder sonstige Abwesenheit des Pflegenden
- nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegeberatungsbesuche
(viertel- und halbjährlicher Hausbesuch)
- nach § 75 Abs. 3 SGB XII
(Sozialhilfe)
- nach § 45 b Abs. 3 SGB XI
Qualitätsgesicherte Betreuungsangebote -
Hauswirtschaftshilfe § 38 SGBV
Einkäufe, Hauswirtschaftsversorgung § 39 SGBV
Wir betreuen folgende Personengruppen:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad
- Pflegebedürftige, die noch keine Pflegegrad haben
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 0 u. Demenz
- Kranke Personen
- Demente Personen
- Hilfebedürftige
Auf Wunsch bieten wir in unserem Pflegedienst umfassende Sterbebegleitung an.
Beratung, Anleitung, Unterstützung und Übernahme von Verrichtungen/Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL's) werden von mir und meinen Mitarbeitern stets den aktuellen Erfordernissen beim Pflegebedürftigen angepasst.
Wir nehmen uns Zeit für Beratungsgespräche mit den Patienten und ihren Angehörigen. Die Vertrauensbasis zwischen Patienten und Pflegepersonal ist für unseren Pflegedienst ein entscheidender Faktor.